Recht
Nur im ersten Studienjahr

Im Bereich des Bürgerlichen Rechts (BGB) befassen Sie sich mit den Gebieten, deren wirtschaftswissenschaftlicher Bezug für Sie von Bedeutung ist. Anhand eingehender Fallbesprechungen erfahren Sie Prinzipien und Grundlagen des Vertragsrechts und werden zu einem sicheren Umgang mit einschlägigen Rechtsnormen befähigt. Sie wenden Falllösungstechniken an, mittels denen Sie Rechte und Pflichten aus Vertragsschlüssen ableiten. Sie werden eigenständig die Rechtsfolge bei Vertragsverletzungen bestimmen und Möglichkeiten zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen erfahren. Anhand von Beispielen erkennen Sie die Besonderheiten der in der Praxis wichtigsten Vertragstypen. Vom BGB abweichende Besonderheiten des Handelsrechts (HGB) werden Sie unterscheiden. Abschließend werden Sie einen Überblick über rechtliche Möglichkeiten zur Bewältigung von Unternehmenskrisen gewinnen.



Information
BaföG-Onlineantrag









