Voraussetzungen für die Aufnahme in das 1. Studienjahr
Die Aufnahme in das erste Studienjahr setzt voraus
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mittlerer Schulabschluss oder ein anerkannter gleichwertiger Abschluss (z.B. Bilanzbuchhalter/-in, Wirtschaftsassistent/-in, Fachwirt/-in)
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und abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildung von drei (bzw. zwei) Jahren